Entsorgung von Holz und Altholz

Wer Entsorgt das Altholz?

Die Firma RZM bietet Ihnen für die Entsorgung von Holz und Altholz die passenden Sammel- und Transportcontainer und kümmert sich um den An- und Abtransport und die weitere Verwertung. Die Verwertung von Altholz kann nach dem Abtransport ganz unterschiedlich sein und wird je nach Art, Beschaffenheit und Vorgeschichte des Altholzes bestimmt. Holzabfälle dienen dabei keineswegs nur als Brennstoff, sondern kommen zum Beispiel auch in der Holzwerkstoffindustrie (Spanplatte) zu einem zweiten, sinnvollen Einsatz. Egal ob in Geithain, Freiberg, Rochlitz, Mittweida oder Döbeln; wir bieten Ihnen die Abholung und Entsorung von Altholz als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gerne an.

Fordern Sie gern dazu ein Angebot bei uns an.

Entsorgung

Gewerbliche Abfallerzeuger müssen bei der Abfallart Holz die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beachten. Mit dem Ziel, geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sieht sie eine Getrenntsammlungspflicht vor. Das anfallende Holz ist demnach möglichst direkt im Betrieb getrennt von anderen Abfallarten zu erfassen, und zwar möglichst sortenrein.



entsorgung von holz

Container für Holz und Altholz

Auch beim Entsorgen vom Altholz gilt, was für die anderen Wertstoffe gilt: Altholz ist nicht gleich Altholz. Je nach Verwendung wurde das Holz behandelt (Imprägnation, Lackierung, Verleimung). Nicht jedes Holz passt daher in denselben Container. Hierbei gelten strenge Regeln hinsichtlich der Klassifizierung und des daraus resultierenden Verwertungs- bzw. Beseitigungsweges. Welches Holz darf nun in einen Altholz-Container und welches Altholz ist gesondert zu behandeln?

Was darf in den Altholz-Container:

Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Holz von Nadel- und Laubbäumen
Unbehandelte Bretter, Dielen, Kanthölzer und bestimmte Spanplatten
Verschnitte und Abschnitte von naturbelassenem Holz
Ausrangierte Europaletten und andere Paletten aus Holz
Obst- und Gemüsekisten aus Vollholz
Unbehandelte Groß-Kabelrollen aus Vollholz
Industriehölzer (z.B. Transportkisten aus Holz)


Was darf nicht in den Container für Altholz:

Imprägnierte Hölzer (Obstbau-Pfähle, Bahnschwellen, Leistungsmasten)
Sofas und Polstermöbel (siehe Sperrmüll)
Behandelte Wandverkleidungen und Schallschutzwände
Behandeltes Holz (mit Farbe, Lack)

Bitte frage Sie hierzu gesondert bei uns an

Entsorgung von Holz: Eine umfassende Anleitung

Die fachgerechte Entsorgung von Holz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung. Ob Altholz aus Bauprojekten, alte Möbel oder Holzabfälle aus der Gartenarbeit – es gibt verschiedene Wege und Vorschriften, die bei der Entsorgung zu beachten sind. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die Entsorgung von Holz und wie Sie diese umweltgerecht gestalten können.

Leitfaden für die fachgerechte entsorgung

1. Arten von Holzabfällen

Holzabfälle lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen, je nach ihrem Ursprung und Zustand:

- Unbehandeltes Holz: Dieses Holz ist frei von Beschichtungen, Farben oder chemischen Behandlungen. Beispiele sind naturbelassenes Bauholz oder unbehandelte Holzreste aus der Gartenarbeit.

- Behandeltes Holz: Dieses Holz wurde gestrichen, lackiert, imprägniert oder auf andere Weise chemisch behandelt. Dazu gehören Möbel, lackierte Türen und Fensterrahmen.

- Verbundstoffe: Materialien, die Holz mit anderen Stoffen kombinieren, wie Spanplatten, Sperrholz oder Laminatböden.

2. Gesetzliche Vorschriften

Die Entsorgung von Holz unterliegt in Deutschland bestimmten gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dieses Gesetz regelt die ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung von Abfällen, um Umweltbelastungen zu minimieren und Ressourcen zu schonen.

3. Recycling und Wiederverwertung

- Recycling: Unbehandeltes Holz kann oft recycelt und wiederverwendet werden. Es kann zu neuen Produkten wie Spanplatten, Papier oder Holzpellets verarbeitet werden.

- Energetische Verwertung: Behandeltes Holz wird häufig in Biomassekraftwerken verbrannt, um Energie zu gewinnen. Dabei ist darauf zu achten, dass dies in dafür zugelassenen Anlagen geschieht, um schädliche Emissionen zu vermeiden.

4. Fachgerechte Entsorgung

- Sperrmüll: Kleinere Mengen an behandeltem Holz können in vielen Kommunen als Sperrmüll entsorgt werden. Hierbei gelten jedoch oft spezielle Abholtermine und Vorgaben. Alternativ bieten wir Ihnen unseren Containerdienst für die Abholung an.

- Wertstoffhof: Größere Mengen an Holzabfällen können auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Diese nehmen in der Regel sowohl unbehandeltes als auch behandeltes Holz entgegen.

- Containerdienst: Für umfangreiche Entsorgungen, etwa bei Bau- oder Renovierungsprojekten, bietet unser Containerdienst eine praktische Lösung. Wir stellen Ihnen passende Container bereit und kümmern sich um die fachgerechte Entsorgung.

5. Umweltfreundliche Alternativen

- Upcycling: Kreative Wiederverwendung von Holzabfällen, beispielsweise für Möbel oder Dekorationsgegenstände, ist eine nachhaltige Alternative zur Entsorgung.

- Spenden: Gut erhaltene Möbel oder Bauholz können oft gespendet oder weiterverkauft werden, um ihre Lebensdauer zu verlängern und Abfall zu vermeiden.

Fazit:

Die fachgerechte Entsorgung von Holz ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Nutzung von Recycling- und Verwertungssystemen können Holzabfälle umweltfreundlich und ressourcenschonend entsorgt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die spezifischen Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort und tragen Sie so aktiv zum Schutz unserer Umwelt bei.

Informationen zu den (Alt)Holzklassen finden Sie hier:

Klasse A1

Laut Altholzverordnung ist Holz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AI (A eins) zählt laut Gesetzgeber ausschließlich naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde wie Kisten, Verschnitt, Späne von naturbelassenem Holz, Möbel aus Vollholz und Ähnliches.

Beispiele sind:

Unbehandelte Vollholz-Paletten (z.B. Europaletten)
Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
Vollholz-Transportkisten
Schnittholz
Vollholzmöbel
naturbelassenes Vollholz von Baustellen

Klasse A2

Laut Altholzverordnung ist Holzabfall und Altholz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AII (A zwei) gehört verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Häufig handelt es sich dabei z.B. um Paletten aus Holzwerkstoffen, Transportkisten aus Holzwerkstoffen sowie Bauspanplatten.

Beispiele sind:

Leimholzplatten
Möbel ohne PVC-Anteile
Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Türblätter, Zargen usw. aus dem Innenausbau
Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz

Klasse A3

Laut Altholzverordnung ist Holz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AIII (A drei) zählt laut Gesetzgeber Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel so z.B. Altholz aus Sperrmüll, sonstige Paletten mit Verbundmaterial.

Beispiele für behandeltes Altholz der Kategorien A II und A III sind verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz wie z. B.:

Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
Fußböden, Parkett
Kisten
Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen
Profilbretter
Deckenpaneele, Zierbalken
Holzspielzeug
Bauspanplatten

Klasse A4

Dies Laut Altholzverordnung ist Holz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AIV (A vier) zählt laut Gesetzgeber mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten) sowie sonstiges Holz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann.

Typische Beispiele für gefährlich behandeltes A IV-Holz sind:

Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z.B. Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren)
Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
Bahnschwellen, Leitungsmasten
imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich (z.B. Balkongeländer, Holzterassen)
Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
Sortimente aus der Landwirtschaft (z.B. Rebpfähle, Hopfenstangen, Holzzäune)

Aufbereitung und Verwertung von Altholz

holz entsorgen


Die RZM GmbH betreibt am Standort eine Altholzaufbereitung. Hier werden Althölzer von A1 bis A3 Klassifizierung gem. Altholzverordnung aufbereitet. 

Anlieferungen sind nach vorheriger Absprache für Klein und Großmengen an ungefährlichem Altholz möglich.

Holz und Altholz fällt u.a. an bei:

- Sägeresten und Verschnitt
- Baustellenreste
- Produktionsreste
- Eisenbahnschienen
- Abbrucharbeiten (auch Parkett und Laminat)


Wir bieten unsere Transport und Entsorgungsleistung für folgende Städte an:

Augustusburg, Brand-Erbisdorf, Burgstädt, Döbeln, Flöha, Frankenberg/Sa. , Frauenstein, Freiberg, Geringswalde, Geithain, Großschirma, Hainichen,

Hartha, Leisnig, Lunzenau, Mittweida, Oederan, Penig, Rochlitz, Roßwein, Sayda, Waldheim, ...

... weiterhin alle Gemeinden in Mittelsachsen